Unsere Leistungen

Angebote der
Kinder-, und Jugendhilfe

prof. Erziehungsstellen -Betreuungen als sozialpädagogische Lebensgemeinschaft

Anzahl der Plätze
je Erziehungsstelle max. 2 Plätze
bis 3-4 Plätze als sozialpädagogische Lebensgemeinschaft mit besonderer Genehmigung des Landesjugendamtes
Aufnahmealter
Jungen u. Mädchen bis 14 Jahre Überschreitung des Aufnahmealters nach Vereinbarung möglich
Betriebserlaubnis
gemäß § 45 SGB VIII
rechtliche Grundlagen
§ 34 – i.V.m. § 27 KJHG

Begleitende Arbeit mit Eltern

Die Elternberatung soll spezielle Themen des stattfindenden Betreuungsprozess aufnehmen. Ziel ist es, die erzieherischen Ressourcen der Eltern zu stärken um die Förderung des Kindes bestmöglich zu stärken.

Intensive, sozialpädagogische Einzelbetreuung nach § 35(a) KJHG

Als Intensivmaßnahme können Vereinbarungen zwischen den Maßnahmebeteiligten, für eine ganz individuelle Betreuungsgestaltung erstellt werden.

Angebote der Ambulanten Dienste

Flexible Hilfen, SPFH

Die flexiblen Hilfen unterstützen nach einem Betreuungsprozess einen Jugendlichen in die Verselbständigung. Die sozialpädagogische Familienhilfe ist eine Hilfe zur Erziehung und richtet sich an Familien u. Lebensgemeinschaften und deren Kinder

Eingliederungshilfe – Ambulante psychiatrische Hilfen

Die ambulanten Hilfen helfen Menschen, sich mit ihren Zielen und Bedürfnissen in allen Bereichen der Gesellschaft und ihres Lebensumfeldes zu integrieren und daran teilzuhaben.

Ambulante Familienhilfe
Erziehungsstellen
Ambulante Hilfen