Angebote der
Kinder-, und Jugendhilfe
prof. Erziehungsstellen -Betreuungen als sozialpädagogische Lebensgemeinschaft
Anzahl der Plätze
je Erziehungsstelle max. 2 Plätze
bis 3-4 Plätze als sozialpädagogische Lebensgemeinschaft mit besonderer Genehmigung des Landesjugendamtes
Aufnahmealter
Jungen u. Mädchen bis 14 Jahre Überschreitung des Aufnahmealters nach Vereinbarung möglich
Betriebserlaubnis
gemäß § 45 SGB VIII
rechtliche Grundlagen
§ 34 – i.V.m. § 27 KJHG
Begleitende Arbeit mit Eltern
Die Elternberatung soll spezielle Themen des stattfindenden Betreuungsprozess aufnehmen. Ziel ist es, die erzieherischen Ressourcen der Eltern zu stärken um die Förderung des Kindes bestmöglich zu stärken.
Intensive, sozialpädagogische Einzelbetreuung nach § 35(a) KJHG
Als Intensivmaßnahme können Vereinbarungen zwischen den Maßnahmebeteiligten, für eine ganz individuelle Betreuungsgestaltung erstellt werden.
Angebote der Ambulanten Dienste
Flexible Hilfen, SPFH
Die flexiblen Hilfen unterstützen nach einem Betreuungsprozess einen Jugendlichen in die Verselbständigung. Die sozialpädagogische Familienhilfe ist eine Hilfe zur Erziehung und richtet sich an Familien u. Lebensgemeinschaften und deren Kinder
Eingliederungshilfe – Ambulante psychiatrische Hilfen
Die ambulanten Hilfen helfen Menschen, sich mit ihren Zielen und Bedürfnissen in allen Bereichen der Gesellschaft und ihres Lebensumfeldes zu integrieren und daran teilzuhaben.